Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung des TSV Mannheim - Rheinau e.V. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendetem 18. Lebensjahr.
Aufgaben der Jugendversammlung sind u.a.:
- Festlegung von Aktivitäten und die Tätigkeiten in der Jugendabteilung
- Entgegennahme und Beratung der Berichte des Jugendausschusses
- Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes der Jugendabteilung
- Entlastung des Jugendausschusses
- Wahl der Mitglieder des Jugendausschusses.
Die Kassenprüfung wird durch die Revisoren des Vereins oder die vom Vorstand benannten Personen durchgeführt.
Die Jugendversammlung kann jederzeit durch den Jugendwart mit einer Frist von zwei Wochen einberufen werden. Vor jeder Mitgliederversammlung des Vereins hat eine Jugendversammlung stattzufinden.
Zur Einberufung einer Jugendversammlung genügt die Veröffentlichung durch Aushang im Nachbarschaftshaus Rheinau.
Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist in jedem Falle - unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten - beschlußfähig.
Eine außerordentliche Jugendversammlung ist mit einer Frist von einer Woche schriftlich und entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es:
- der Jugendausschuß beschließt;
- der Vorstand des Vereins beschließt;
- ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung dieses beim Jugendwart schriftlich unter Angaben von Gründen beantragen.
Eine ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist in jedem Falle - unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten - beschlußfähig.
Sie wird beschlußunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Mitglieder nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, daß die Beschlußunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Anträge sind spätestens drei Tage vor der Jugendversammlung bei dem Jugendwart und bei der Geschäftsstelle des TSV Mannheim - Rheinau e.V. einzureichen.
Über nicht fristgerechte oder erst in der Versammlung gestellte Anträge kann erst beraten und abgestimmt werden, wenn die Jugendversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließt, daß sie als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden.
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