Der Vorstand des Tanzsportvereins Mannheim-Rheinau e.V. legt folgende Richtlinien für die Arbeit im Vorstand bis auf weiteres fest:

 1.1 1. Vorsitzender
 

1.2 Stellvertretende Vorsitzende
  1.3 Kassierer
  1.5 Sportwart
  1.6 Jugendwart
  1.7 Zeugwartin
  1.8 Beauftragte für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  1.9 Beisitzer
  Dieses Funktions- und Aufgabenprogramm ist wesentlicher Bestandteil der Geschäftsordnung und wurde genehmigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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